§ 2 Abs. 1 RDG definiert eine Rechtsdienstleistung wie folgt: “Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalles erfordert”.
Vermittlung von Tieren
Manche Menschen sind aus den verschiedensten Gründen nicht mehr in der Lage, ein Tier zu halten bzw. zu betreuen. Von solchen Haltern versucht das Praxisteam die Tiere an andere Personen zu vermitteln. Die Halterungsbedingungen werden durch uns bei den zukünftigen Besitzern vor und nach der Abgabe überprüft.
Sie haben ein Tier zu vermitteln?
Folgende Angaben sollten im Feld "Nachricht" des untenstehenden Formulars übermittelt werden:
Tierart
Rasse
Geburtsdatum
Geschlecht (auch erfolgte Kastration anführen)
Name
eventuelle (chronische) Krankheiten oder Leiden sowie
Kurzbeschreibung (z.B. besondere positive Eigenschaften, aber auch Unarten, reine Wohnungskatze, Freigänger, Verhältnis zu Kindern, Katzen...).
Wünschenswert wäre außerdem mindestens ein Foto des zu vermittelnden Tieres. Bitte nutzen Sie für Ihre Mitteilungen das untenstehende Kontakt-Formular. Alle Daten werden vertraulich behandelt und nicht weitergegeben.
Kontaktformular
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Gästebuch
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